Sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Physiotherapie
Durch meine „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie“ ist es mir möglich, die Physiotherapie als eigenständigen Heilberuf auszuüben. Sie können meine Unterstützung auf dem direkten Weg ohne Überweisung durch den Arzt ersuchen. Alle angebotenen physiotherapeutischen Leistungen können so dann auf selbstzahlender Basis in Anspruch genommen werden.