Liebe Patienten,
DIE NEUE CORONAVERORDNUNG VOM 22.11.2021 IST GÜLTIG
Ab sofort dürfen wir Sie nur im 3G-Staus behandeln. Wichtig für Sie: In jedem Fall ist ein Nachweis zu erbringen der von uns dokumentiert werden muss. Sie sind 2-fach GEIMPFT oder nicht länger als 6-monatig zurückliegend CORONA-GENESEN? Sie legen uns Ihren Nachweiß vor, wir dokumentieren diesen einmalig in Ihrer Patientenakte und legen mit der Therapie bei Ihnen los. Das weitere G = GETESTET erfordert jeweils zu jeder Therapie einen tagesaktuellen, max. 24 Stunden alten offiziellen Test, von einer der Ihnen bekannten Teststationen. Wir dokumentieren diesen und das gleiche passiert auch bei Ihrem nächsten Besuch in der Praxis. Leider reicht ein Selbsttest, zu HAUSE durchgeführt, nicht aus. So die Verordnung. Alle Hygieneregelungen (Händewaschen, Abstandhalten) haben sich ja nicht verändert. Auch darauf setzen wir als das „NEUE NORMAL“.
OFFENHEIT
Wir, Ihr Team von DIE PHYSIOTHERAPIE, haben uns alle Impfen lassen. Dies, weil wir überzeugt sind, nur so – Sie als Patient, unsere Familien und uns selbst, maximal vor schlimmen Folgen zu schützen. Auch glauben wir nur so unseren Beitrag zur möglichst baldigen Beendigung der Pandemie leisten zu können. Bitte sehen Sie davon ab, uns in Grundsatzdiskussionen zum Thema „Für und Wider der Impfungen“ einzubinden. Lassen Sie uns gemeinsam und für einander verantwortlich handeln.
Wir bitten um Verständnis.
Ihr Team von DIE PHYSIOTHERAPIE