AGB

1) Anwendungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, an den Vertragspartner ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie verpflichten DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, nur, wenn diese sich ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. Die Angebote von PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, sind freibleibend. Geringe Abweichungen bleiben vorbehalten.

2) Geschlossene Seminare und Weiterbildung

Die nachfolgenden Regelungen 2a) bis 2d) gelten ausschließlich bei geschlossenen Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen zumeist für Unternehmen und Behörden und somit mit Teilnehmern einer Institution.

  1. a) Anmeldungen

Anmeldungen sind telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax möglich. Jede Anmeldung wird von DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, bestätigt und ist erst dann für beide Parteien verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt. Die Einschreibung erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge. Bei Überbelegung notiert DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, die Anmeldung auf Wartelisten und bietet ggf. einen Ersatztermin an.

  1. b) Gebühren, Trainingsleitung und Referenteneinsatz

DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. Angebot durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Teilnehmergebühren schließen die erforderlichen Teilnehmerunterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung. DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/ Trainer einzusetzen und -mit rechtzeitiger Vorankündigung – Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, vorgenommen wurden, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.

  1. c) Absage / Rücktritt

DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, kann bis zum Veranstaltungstermin vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Absagen der Vertragspartner der PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, müssen schriftlich erfolgen. Bei Absage bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird nur eine Stornoumlage in Höhe von 250,00 EUR/Trainingstag fällig. Für Absagen, die 4 bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen eingehen, wird die Hälfte der Teilnehmergebühren in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb der letzten 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die vollen Teilnehmergebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen. Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, geeignete Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners, ist DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.

  1. d) Bildungsmaßnahmen in Hotels oder Bildungsstätten

Kosten für Unterbringung und Verpflegung in Hotels oder Bildungsstätten hat der Vertragspartner zu bestreiten. Sagt der Vertragspartner die Veranstaltung ab, hat er die entstehenden Kosten zu tragen, es sei denn, diese Kosten sind Bestandteil des Seminarpreises. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

 

  1. Offene Seminare und Kurse

Die nachfolgenden Regelungen 3a) bis 3c) gelten ausschließlich bei offenen Kursen, Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen die zumeist von Einzel-, und Privatpersonen oder Einzelteilnehmern eines Unternehmens belegt werden.

a) Rechnung, Leistungsfluss und Rücktritt

Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Kursbeginn ohne Abzug zu zahlen. Rücktritt von der Anmeldung zum Kurs sowie Umbuchungen können (vorbehaltlich des Widerrufsrechts für Verbraucher) vorgenommen werden. Bei Stornierungen und Umbuchungen von Kursen und Seminaren weniger als zwei Wochen vor Beginn wird die Stornogebühr in Höhe von 50% der Veranstaltungsgebühr fällig. Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer durch Sie gestellt und angemeldet wird. Das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nach Zustandekommen des Vertrags bleibt unberührt. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms sowie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, ist berechtigt, die Veranstaltungen aus wichtigem Grund – insbesondere bei Erkrankung des Trainers oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – gegen volle Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeträge abzusagen.

b) Teilweise Nichtteilnahme oder vorzeitiges Ausscheiden

Es besteht in keinem Fall eine Verpflichtung des Veranstalters, Fehlzeiten durch Nichtteilnahme finanziell oder über Gegenleistungen auszugleichen. Dies gilt insbesondere für ggf. entstehenden Leistungsausfälle, weil Ihre Krankenkasse sie nicht erbringt, oder weil Sie dem Kurs fernbleiben mussten oder geblieben sind. Diese Ausfälle werden Ihnen ggf. in voller Höhe persönlich nachgängig in Rechnung gestellt. Kann ein Teilnehmer im Verlauf einer Ausbildung ein einzelnes Modul nicht beiwohnen, so werden ggf. Sondervereinbarungen aus Kulanz möglich, sind jedoch nicht zwingend.

4) Preise/Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Preisinformation genannten Teilnehmergebühren und Honorare und Preise, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, stellt Rechnungen unmittelbar nach Beginn der Veranstaltung bzw. entsprechend den im Vertrag genannten Fristen. Die Rechnungsbeträge werden unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug fällig. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Vertragspartners ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderungen ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Verzug ist DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nachweis eines höheren Satzes der von DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, an die Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

5) Mitwirkungspflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Bei allen Kursen wird vorausgesetzt, dass die Patienten und TeilnehmerInnen gesund sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, über allfällige gesundheitliche und psychische Probleme (wie z.B. Rückenprobleme, Herz/Kreislaufprobleme, Depression, Diabetes, Phobien), laufende Behandlung, sowie wichtige Medikamente, die eingenommen werden, aufzuklären. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol. Medikamenten, Psychopharmaka und dergleichen stehen. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, dies sofort der örtlichen Weiterbildungsleitung mitzuteilen. Die Weiterbildungsleitung ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Weiterbildungsende.

6) Haftung

Die vertragliche Haftung der PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde, oder b) der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für die Beschädigung und/oder den Verlust auch durch Diebstahl von Wert- und anderen persönlichen Gegenständen (Foto-Filmgerät, Schmuck, Uhren, Ausrüstungen) wird keine Haftung übernommen. Den Auftragsgebern wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Unfall- und Gepäckversicherung empfohlen. Beeinträchtigung oder Ausfall der Leistungen durch höhere Gewalt wie Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes, Witterungseinflüsse, unverschuldeter Ausfall von Leistungsträgern o.ä. berühren nicht den vertraglichen Vergütungsanspruch. Dazu gehört ebenfalls die Situation, dass eine Veranstaltung aus ökologischen Gründen oder anderen Gründen des Naturschutzes nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann. Insbesondere sind hierzu Felssperrungen, Flusssperrungen aus Wassermangel und andere Geländesperrungen zu zählen. Hinweis: Die Veranstaltungen werden im Sinne des Naturschutzgesetzes und des Landschaftsbetretungs-rechtes mit all ihren Einschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist DIE PHYSIOTHERAPIE, Michaela Hähnichen in Bautzen, berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern und ersatzweise gleichwertige Leistungen anzubieten.

7) Anwendbares Recht, Unwirksamkeit einzelner Klauseln Gerichtsstand

Soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge. An Stelle der ungültigen Regelung soll das jeweilige treten, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit geregelt hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung zu erreichen. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Zur Beurteilung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeiten unter diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das deutsche Recht.

Stand 01.01.2018 | Gerichtsstand ist Bautzen.

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